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Mit wenigen Klicks zum persönlichen Heizkonzept!

Heizung modernisieren und bis zu 70 % Förderung sichern

SOLVIS entwickelt effiziente Hybridheizsysteme mit erneuerbaren Energien und integrierter Warmwassertechnik seit über 30 Jahren in Braunschweig.

Nutzen Sie unseren praktischen Generator und erhalten Sie sofort im Anschluss Ihr persönliches Heizkonzept inklusiver aller Fördermöglichkeiten direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

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Gas
 
Holz
(Pellets / Stückholz)
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Was ist Ihnen bei Ihrer neuen Zukunftsheizung besonders wichtig?*
Zukünftige
Flexibilität
 
Hohe
Förderzuschüsse
 
Niedrige
Energiekosten
 
Umwelt-
freundlichkeit
 
Niedrige
Investitionskosten
 
Mehrfachauswahl möglich

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Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Regierung und eventuelle Neuwahlen mit einem eventuellen Regierungswechsel ist es möglich, dass die Rekordförderung von bis zu 21.000 Euro pro Heizungswechsel nächstes Jahr nicht ollumfänglich fortgeführt wird. Um noch von bis zu 70 Prozent Förderung zu profitieren, empfiehlt es sich, jetzt auf eine effiziente Heizlösung zu wechseln.

Förderung 2024

So wird klimafreund­­liches Heizen gefördert

Ein Auszug aus den aktuellen Förderrichtlinien

Seit Mittwoch, dem 25. September 2024, haben Handwerksbetriebe die Möglichkeit, ihre Bestätigung nach Durchführung („BnD“) bei der KfW hochzuladen. Damit können sie die ordnungsgemäße und fachgerechte Umsetzung der Maßnahme gemäß den im Antrag gemachten Angaben bestätigen. Mit der erhaltenen Bestätigung nach Durchführung-Identifikationsnummer („BnD-ID“) können Privatkunden anschließend die Auszahlung des Zuschusses beantragen. Jede BnD erhält eine eindeutige Identifikationsnummer (BnD-ID) und ist für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig. Den Prozessablauf der Förderung ansehen.

icon_grundfoerderung

30% Grundförderung

Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen.
Das hilft dem Klima und die Betriebskosten bleiben stabiler im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen.

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Klimageschwindigkeits-Bonus3

Bis 31.12.2028: 20%

Ab 01.01.2029: gestaffelt fallende Prozentpunkte

Für den frühzeitigen Umstieg auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028. Gilt für den Austausch von Öl-, Kohle- oder Nacht­speicher­heizungen sowie von Gas- und Biomasseheizungen (mindestens 20 Jahre alt).

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30% Einkommensbonus4

Für selbstnutzende Eigentüme­rinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamtein­kommen unter 40.000 Euro pro Jahr.

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Bis zu 70% Gesamtförderung

Die Förderungen können auf bis zu 70% Gesamtförderung addiert werden und ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition.

icon_mieterschutz

Emissions-Minderungsbonus6

Für Feuerungsanlagen für feste Biomasse. 2.500 Euro (unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Kosten), wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten

Ab sofort sind neben Besitzern selbstgenutzter Einfamilienhäuser auch Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind sowie Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemein­schafts­eigentum umgesetzt werden. Mehr dazu unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsfoerderung/

1)  www.energiewechsel.de/beg
2) BEG 2024 – Antragsstellung ab 27.02.2024
3) Klimageschwindigkeitsbonus – bis 31.12.2028 20%, ab 01.01.2029 gestaffelt fallende Prozentpunkte – für den Ausbau alter Ölkessel, Nachtspeicherheizungen, Kohlekessel, Gasetagenheizungen oder Gas-/Biomasseheizungen (Die Gas-/Biomasseheizung muss mindestens 20 Jahre alt sein). Nach dem Umbau darf kein fossiler Energieträger (Gas/Öl/Kohle) zum Heizen verwendet werden. Bei Biomasseanlagen muss eine Solarthermie, Wärmepumpe oder Solarstromanlage eingebaut werden. Förderung nur für selbstgenutzten Wohnraum.
4) Einkommensbonus für Haushalte mit einem Haushaltseinkommen von maximal 40.000 brutto. Förderung nur für selbstgenutzten Wohnraum.
5) Für Erdreich-Wärmepumpen und Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (Propan) gibt es zusätzlich + 5 % Förderung.
6) Für die Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Biomasse wird ein Zuschlag gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 (bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 % im Normzustand [273 K, 1013 hPa]) einhalten. Der Zuschlag wird für Biomasseanlagen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und beträgt 2 500 Euro